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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Gästehausaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung
von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen der Pension.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer ist nicht
gestattet. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde. II. Vertragsabschluss,
-Partner; Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension
zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen. 2.
Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag, sofern der Pension
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3.
Alle Ansprüche gegen die Pension
verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.
1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen. III. Leistungen, Preise,
Zahlung, Aufrechnung
1.
Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
der Pension
bei der Anmeldung zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. 3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. 4.
Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der
Pension oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. 5. Das Gästehaus ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten. IV. Rücktritt des Kunden
(i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des
Gästehauses
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
der Pension zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht. 2.
Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bi zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der
Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer
1 Satz 3 vorliegt. 3. Dem Gästehaus steht es frei, die vertraglich
vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu
pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. V. Rücktritt der Pension
1.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde Rückfrage
der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten
angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. 3.
Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere
Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2
vorliegt. 4.
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. VI. Zimmerbereitstellung,
-Übergabe und -Rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrun der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. 4.
Die Schlüssel für die gebuchten Zimmer sind Mo – Fr. von 16.00 – 22.00 Uhr ;
Sa von 16.00 – 21.00 Uhr vom Kunden in Empfang zu nehmen. An Feiertagen und außerhalb
der von uns genannten Zeiten bedarf die Anreisezeit der schriftlichen
Bestätigung der Pension. VII. Haftung des
Gästehauses
1.
Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadens- eratz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn die Pension die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen
und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der
Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Gästehauses
auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet die
Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in oder außerhalb des Pensionsgeländes, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. 2. Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der
Pension. 3.
Es gilt deutsches Recht. 4. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand:
Januar 2007 Ulli´s Monteur Pension ·
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